Heizungsförderung
sicher einordnen

Die KfW ändert ihre Förderbedingungen zum 21.07.2026. Wir ordnen die Übergangsregeln ein und erstellen die technischen Unterlagen für Ihr Vorhaben.

Heizung: KfWOptimierung: BAFAAktuell im Übergang

Förder-Information

Während der Umstellung zeigen wir bewusst keine individuelle Prozent- oder Euroberechnung.

Bis 20.07.2026, 20:00 Uhr: bisherige Bedingungen nur mit bereits gültiger Bestätigung zum Antrag.

Ab 21.07.2026: angekündigte neue KfW-Bedingungen.

Vorbehaltlich endgültiger Richtlinie, Haushaltsmittel und Einzelfallprüfung. Kein Rechtsanspruch.

Aktuelle Förderprogramme 2026

Zuständigkeiten und angekündigte Eckpunkte. Maßgeblich sind die offiziellen Bedingungen zum Antragszeitpunkt.

KfW-Heizungsförderung (458)

Ab 21.07. neu

Der Zuschuss für den Heizungstausch wird bei der KfW beantragt. Zum 21.07.2026 ändern sich die Bedingungen.

  • Angekündigte Grundförderung: weiterhin 30 %
  • Angekündigter Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %
  • Geplanter Einkommensbonus: 10 %, 30 % oder 40 %
  • Geplanter Höchstbetrag erste Wohneinheit: 28.000 €
  • Verbindlich sind ausschließlich die KfW-Bedingungen zum Antragszeitpunkt

KfW-Ergänzungskredit

Bis 120.000 €

Kredit zur Ergänzung einer bereits zugesagten KfW- oder BAFA-Einzelmaßnahme.

  • Kredit bis 120.000 € pro Wohneinheit
  • Beantragung über einen Finanzierungspartner
  • Nur mit Zuschusszusage oder Bewilligungsbescheid
  • Zinsvergünstigung bei Haushaltseinkommen bis 90.000 € möglich

BAFA-Effizienzmaßnahmen

Bedingungen prüfen

Das BAFA bleibt unter anderem für Heizungsoptimierung und Maßnahmen an der Gebäudehülle zuständig.

  • Hydraulischer Abgleich (Verfahren B)
  • Pumpentausch (Hocheffizienzpumpe)
  • Thermostatventile
  • Zum 21.07.2026 ebenfalls aktuelle Bedingungen prüfen

KfW 455-B Barrierefreier Umbau

10 % / 12,5 %

Zuschuss für förderfähige Maßnahmen zur Barrierereduzierung; Höhe abhängig vom Maßnahmenumfang.

  • Einzelmaßnahmen: 10 % von max. 25.000 € (max. 2.500 €)
  • Standard „Altersgerechtes Haus“: 12,5 % von max. 50.000 € (max. 6.250 €)
  • Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
  • Förderung abhängig von verfügbaren Bundesmitteln

Unser Förder-Service

Wir unterstützen bei Einordnung und technischen Nachweisen. Den persönlichen KfW-Antrag reichen Sie selbst ein.

Förderfähigkeit prüfen

Wir prüfen anhand der aktuellen Richtlinie, welches Programm grundsätzlich zu Ihrem Vorhaben passen kann.

Antrag vorbereiten

Wir erstellen die erforderlichen technischen Unterlagen. Den Antrag stellen Sie persönlich im zuständigen Portal.

Durchführung nachweisen

Nach der Installation erstellen wir die technischen Nachweise und begleiten Sie bei den nächsten Schritten.

Förderung für Ihr Projekt einordnen

Wir prüfen, welches Programm grundsätzlich passen kann, und bereiten die technischen Unterlagen nach den aktuellen Bedingungen vor.

Burk SHK

Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik für Wohngebäude in Ludwigsburg und der Region.

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Burk SHK ist Ihr Meisterbetrieb für Sanitär, Heizung und Klima in Ludwigsburg und der Region Stuttgart. Wir planen und realisieren Wärmepumpen, Badsanierungen, Klimaanlagen und Heizungsmodernisierungen. Bei förderfähigen Vorhaben unterstützen wir mit den technischen Unterlagen; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen der zuständigen Förderstelle.

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