Was sind Legionellen und warum sind sie gefährlich?
Legionellen sind Bakterien, die sich unter ungünstigen Bedingungen in Trinkwasserinstallationen vermehren können. Werden belastete Aerosole eingeatmet, etwa beim Duschen, können sie Erkrankungen auslösen. Das Risiko betrifft insbesondere empfindliche Personengruppen.
Für die Vorbeugung zählt nicht eine einzelne Temperaturangabe, sondern der bestimmungsgemäße Betrieb des gesamten Warmwassersystems ohne unnötige Stagnation.
Wann ist die Legionellenprüfung Pflicht?
Stand 15.07.2026: Die Voraussetzungen stehen in § 31 TrinkwV. Eine systemische Untersuchung ist vorgesehen, wenn Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird und alle gesetzlichen Anlagenmerkmale erfüllt sind:
- mehr als 400 Liter Inhalt des Speicher- oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmers oder mehr als 3 Liter in mindestens einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle, ohne Inhalt der Zirkulationsleitung,
- Duschen oder andere Einrichtungen, in denen Trinkwasser vernebelt wird, und
- die Anlage befindet sich nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus.
Für Gebäudewasserversorgungsanlagen gilt bei ausschließlich gewerblicher Abgabe mindestens ein Drei-Jahres-Intervall; im Übrigen grundsätzlich mindestens jährlich. Das Gesundheitsamt kann in den gesetzlich geregelten Fällen ein längeres Intervall festlegen. Bei einer neuen Anlage ist die erste Untersuchung innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach Inbetriebnahme fällig.
Ablauf und Kosten der Legionellenprüfung
Der Betreiber beauftragt eine für Trinkwasseruntersuchungen zugelassene Untersuchungsstelle. Probennahmestellen und Probenzahl werden anhand der konkreten Installation und der geltenden Probennahmeregeln festgelegt; eine pauschale Mindestzahl für jedes Gebäude wäre irreführend.
Die Kosten hängen unter anderem von Anzahl und Lage der Probennahmestellen, Anfahrt, Laborumfang und Dokumentation ab. Lassen Sie den vollständigen Leistungsumfang anbieten, statt mit einer allgemeinen Online-Preisspanne zu kalkulieren.
Technischer Maßnahmenwert und Pflichten bei Erreichen
Anlage 3 Teil II TrinkwV nennt für Legionella spec. einen technischen Maßnahmenwert von 100 KBE je 100 ml. Er ist kein Stufenschema für pauschale Duschverbote.
Wird der Wert erreicht, verlangt § 51 TrinkwV unverzüglich die Anzeige, soweit sie nicht bereits durch die Untersuchungsstelle erfolgt ist, Untersuchungen zur Ursache, eine schriftliche Risikoabschätzung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Welche Sofort- oder Nutzungseinschränkungen nötig sind, hängt vom Befund, der Anlage und den betroffenen Personen ab; das Gesundheitsamt kann Maßnahmen anordnen.
Legionellen vorbeugen: Praktische Tipps
- Bestimmungsgemäß betreiben: Temperaturen und Zirkulation nach Planung und Anlagenregeln einstellen, nicht pauschal zum Energiesparen absenken.
- Stagnation vermeiden: selten genutzte Entnahmestellen in ein objektspezifisches Spül- und Betriebskonzept aufnehmen.
- Installation prüfen: unnötige Leitungsabschnitte, mangelhafte Dämmung und hydraulische Probleme fachlich bewerten lassen.
- Wartung dokumentieren: Speicher, Zirkulation, Armaturen und Betriebsdaten entsprechend der Anlage kontrollieren.
Bei einem positiven Befund ersetzt vorbeugendes Spülen keine Risikoabschätzung und keine behördlich oder fachlich erforderliche Maßnahme.
Sie möchten Prüfpflicht, Probennahme und Zuständigkeiten klären? Wir unterstützen bei der technischen Einordnung Ihrer Anlage.
Häufige Fragen
Muss ich als Vermieter einer Eigentumswohnung die Legionellenprüfung veranlassen?
Betreiberpflicht, WEG-Zuständigkeit und Beauftragung müssen anhand der konkreten Anlage und Verwaltung geklärt werden. Als einzelne vermietende Person sollten Sie die WEG-Verwaltung nach Prüffrist, letztem Befund und Verantwortlichkeit fragen, statt von einer automatischen Aufgabenverteilung auszugehen.
Was droht bei Nicht-Prüfung?
Verstöße gegen Pflichten der Trinkwasserverordnung können je nach Tatbestand als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Ob zusätzlich zivilrechtliche Haftung entsteht, hängt von Pflichtverletzung, Schaden und Kausalität ab. Pauschale Bußgeld- oder Haftungszusagen ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
Kann ich die Legionellenprüfung als Vermieter auf Mieter umlegen?
Eine pauschale Zusage wäre riskant. Ob wiederkehrende Prüfungskosten als Betriebskosten umgelegt werden können, hängt unter anderem von Mietvertrag, Kostenart und den rechtlichen Voraussetzungen ab; Sanierung oder Instandsetzung ist davon zu unterscheiden. Lassen Sie die konkrete Abrechnung mietrechtlich prüfen.
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