Haustechnik-Tipps

Legionellenprüfung: Pflichten für Vermieter & Eigentümer

9 min Lesezeit30. Januar 2026

Was sind Legionellen und warum sind sie gefährlich?

Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem Wasser (25–50 °C) vermehren, besonders in Warmwasserspeichern, selten genutzten Leitungen und Duschköpfen. Werden sie eingeatmet (z.B. als Aerosol beim Duschen), können sie schwere Lungenerkrankungen verursachen – die Legionärskrankheit (Legionellose).

In Deutschland treten jährlich ca. 2.000–3.000 gemeldete Fälle auf, die Dunkelziffer ist deutlich höher. Besonders gefährdet: ältere Menschen, Immungeschwächte und Raucher.

Wann ist die Legionellenprüfung Pflicht?

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schreibt eine regelmäßige Legionellenprüfung vor für:

  • Gewerbliche Trinkwassererwärmung in Gebäuden mit Vermietung (Mehrfamilienhäuser mit Warmwasser-Speicher > 400 Liter ODER Leitungsinhalt > 3 Liter zwischen Speicher und Entnahmestelle)
  • Öffentliche Gebäude: Hotels, Krankenhäuser, Schulen, Schwimmbäder, Fitnessstudios

Prüfintervall: Alle 3 Jahre (gewerblich), jährlich (öffentlich).

Nicht betroffen:

  • Einfamilienhäuser (selbst bewohnt)
  • Zweifamilienhäuser (selbst bewohnt, eine Wohnung vermietet, wenn Vermieter selbst im Haus wohnt)
  • Gebäude ohne zentrale Warmwasserbereitung (nur Durchlauferhitzer)

Ablauf und Kosten der Legionellenprüfung

Ablauf:

  1. Akkreditiertes Labor wird beauftragt
  2. Probennahme an definierten Stellen (Warmwasserabgang Speicher, Zirkulation, entfernteste Entnahmestelle)
  3. Mindestens 3 Proben pro Anlage
  4. Laboranalyse dauert ca. 10–14 Tage
  5. Ergebnis wird dem Eigentümer und ggf. dem Gesundheitsamt übermittelt

Kosten:

LeistungKosten
Probennahme + Laboranalyse (3 Proben)150–300 €
Jede weitere Probe30–60 €
Beprobung großes MFH (6+ Proben)250–500 €

Grenzwerte und Maßnahmen bei Überschreitung

Die Trinkwasserverordnung definiert folgende Werte:

Ergebnis (KBE/100 ml)BewertungMaßnahme
< 100Kein HandlungsbedarfNächste reguläre Prüfung in 3 Jahren
100–1.000Technischer Maßnahmenwert überschrittenMeldung Gesundheitsamt, Ursachensuche, Gefährdungsanalyse, Maßnahmen einleiten
1.000–10.000Hohe KontaminationSofortige Maßnahmen + Nachprüfung
> 10.000Extrem hohe KontaminationNutzungseinschränkung (z.B. Duschverbot), sofortige Sanierung

Typische Sanierungsmaßnahmen: Thermische Desinfektion (Aufheizen auf > 70 °C), Spülung stagnierender Leitungen, Austausch veralteter Leitungen, Optimierung der Warmwassertemperatur (mind. 60 °C am Speicher).

Legionellen vorbeugen: Praktische Tipps

  • Warmwasser-Temperatur: Mindestens 60 °C am Speicherausgang, mindestens 55 °C an der Entnahmestelle
  • Stagnation vermeiden: Alle Entnahmestellen regelmäßig nutzen (mind. 1× pro Woche). Nach Urlaub: alle Hähne 3–5 Minuten durchlaufen lassen.
  • Zirkulation: Warmwasser-Zirkulationspumpe nicht dauerhaft abschalten – auch nicht zum Stromsparen
  • Totleitungen entfernen: Nicht mehr angeschlossene Leitungsstücke (z.B. nach Umbau) können Keimherde sein
  • Duschköpfe reinigen: Kalkablagerungen in Duschköpfen und Perlatoren regelmäßig entfernen

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Häufige Fragen

Muss ich als Vermieter einer Eigentumswohnung die Legionellenprüfung veranlassen?

Die Prüfpflicht liegt beim Gebäudeeigentümer bzw. der WEG-Verwaltung. Als Einzelvermieter in einer Eigentümergemeinschaft sind Sie über die WEG-Verwaltung an der Prüfpflicht beteiligt. Kosten werden als Betriebskosten umgelegt.

Was droht bei Nicht-Prüfung?

Ein Verstoß gegen die Prüfpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern bis zu 25.000 € geahndet werden. Im Schadensfall (Legionellose bei Mietern) haftet der Vermieter/Eigentümer.

Kann ich die Legionellenprüfung als Vermieter auf Mieter umlegen?

Ja. Die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Legionellenprüfung sind als Betriebskosten umlagefähig (§2 Nr. 2 BetrKV). Die Kosten etwaiger Sanierungsmaßnahmen hingegen nicht.

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