Rechtslage im Übergang: Stand 15.07.2026
Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10.07.2026 verabschiedet. Es tritt laut Bundeswirtschaftsministerium erst nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Bis dahin ist der jeweils veröffentlichte Gesetzesstand maßgeblich.
Für bestehende Anlagen gibt es keinen pauschalen Sofort-Austauschzwang. Bei bestimmten alten Kesseln, Eigentümerwechsel, Havarie oder Neubau können jedoch eigene Regeln gelten.
Die 30-Jahre-Regel: Welche Heizungen betrifft es?
Alter allein reicht für eine rechtssichere Beurteilung nicht. Entscheidend sind insbesondere Kesseltyp, Nennleistung, Nutzung des Gebäudes, bisherige Eigentums- und Wohnsituation sowie der zum Prüfzeitpunkt geltende Gesetzestext.
Niedertemperatur- und Brennwertkessel wurden im bisherigen GEG anders behandelt als bestimmte Konstanttemperaturkessel. Lassen Sie Typenschild, Unterlagen und Schornsteinfegerprotokoll prüfen, bevor Sie aus einer „30-Jahre-Regel“ eine konkrete Pflicht ableiten.
Neue Heizungen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz
Das neue Gesetz soll die Heizungswahl technologieoffener gestalten und den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig zulassen. Gleichzeitig sollen neue fossile Anlagen ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen; spätestens 2045 müssen Brennstoffe klimaneutral sein.
Details der sogenannten Bio-Treppe und ergänzende Regeln werden noch konkretisiert. Prüfen Sie deshalb nicht nur die rechtliche Zulässigkeit, sondern auch Verfügbarkeit, Preisrisiko und CO₂-Kosten.
Was Sie vor einer Entscheidung prüfen sollten
- Kesseltyp, Alter und Zustand dokumentieren.
- Bei Eigentümerwechsel oder Havarie die besonderen Regeln prüfen.
- Kommunale Wärmeplanung und mögliche Netzanschlüsse berücksichtigen.
- Investitions- und langfristige Betriebskosten mehrerer Systeme vergleichen.
- Vor Vertrag die aktuelle Gesetzesfassung und die KfW-/BAFA-Bedingungen prüfen.
Eine technische Einschätzung durch den Fachbetrieb ist keine Rechtsberatung.
Unsicher, welche technischen Optionen zu Ihrer alten Heizung passen? Wir prüfen Anlage und Gebäude vor Ort.
Häufige Fragen
Muss ich 2026 meine Heizung austauschen?
Nicht pauschal. Kesseltyp, Alter, Leistung, Gebäude- und Eigentumssituation sowie der aktuelle Gesetzesstand entscheiden.
Ist das Gebäudemodernisierungsgesetz schon in Kraft?
Stand 15.07.2026 ist es verabschiedet, tritt laut BMWE aber erst nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Darf eine bestehende Heizung repariert werden?
Betrieb und Reparatur bestehender Anlagen bleiben grundsätzlich möglich. Bei einer Havarie oder einem vollständigen Austausch sollten die dann geltenden Sonder- und Übergangsregeln geprüft werden.
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