Das GEG und die Austauschpflicht im Überblick
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, welche Heizungen ausgetauscht werden müssen und welche Anforderungen neue Heizungen erfüllen müssen. Hier die wichtigsten Punkte für Hausbesitzer:
- 30-Jahre-Regel: Konstanttemperatur-Heizkessel (Gas oder Öl) müssen nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden
- 65%-Regel: Seit 2024 müssen neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen
- Übergangsfristen: Für bestehende Gas- und Ölheizungen gelten Übergangsregelungen bis zur kommunalen Wärmeplanung
Die 30-Jahre-Regel: Welche Heizungen betrifft es?
Die Austauschpflicht gilt nur für Konstanttemperaturkessel – also ältere Gas- und Ölkessel, die immer mit derselben Kesseltemperatur arbeiten. Diese Technologie war bis ca. Mitte der 1990er Jahre üblich.
Nicht betroffen sind:
- Niedertemperaturkessel
- Brennwertkessel
- Heizungsanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit 1. Februar 2002 vom Eigentümer selbst bewohnt werden (diese Ausnahme entfällt aber bei Eigentümerwechsel!)
Konkret 2026: Alle Konstanttemperaturkessel mit Einbaujahr 1996 oder früher fallen unter die Austauschpflicht.
Die 65%-Regel für neue Heizungen
Wird eine neue Heizung eingebaut, muss diese mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Folgende Systeme erfüllen die Anforderung automatisch:
- Wärmepumpe (Luft-Wasser oder Sole-Wasser) ✅
- Biomasse-Heizung (Pellets, Hackschnitzel) ✅
- Solarthermie + Wärmepumpe ✅
- Fernwärme (mit EE-Anteil) ✅
- Hybridheizung (Gas + WP) ✅ (wenn anteilig 65 % EE)
- Reine Gasheizung ❌
- Reine Ölheizung ❌
Übergangsfristen und kommunale Wärmeplanung
Die 65%-Regel gilt unmittelbar in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude hängt der Zeitpunkt von der kommunalen Wärmeplanung ab:
- Großstädte (> 100.000 EW): Wärmeplan bis 30.06.2026
- Kleinere Kommunen: Wärmeplan bis 30.06.2028
Ludwigsburg als kreisfreie Stadt mit ca. 93.000 Einwohnern gehört in den meisten Regelungen zur zweiten Kategorie. Sobald der kommunale Wärmeplan vorliegt, gilt die 65%-Regel auch für Bestandsgebäude.
Wichtig: Auch ohne Wärmeplan können Sie Ihre Heizung jederzeit freiwillig austauschen und von den maximalen Fördermitteln profitieren.
Häufige Fragen
Muss ich 2026 meine Heizung austauschen?
Nur wenn Sie einen Konstanttemperaturkessel haben, der vor 1996 eingebaut wurde. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von der 30-Jahre-Pflicht ausgenommen. Ein freiwilliger Austausch lohnt sich wegen der hohen Förderung dennoch oft.
Was passiert, wenn ich die Austauschpflicht ignoriere?
Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 €. Zudem überwacht der Bezirksschornsteinfeger die Einhaltung der GEG-Pflichten bei seinen regulären Überprüfungen.
Gilt die 65%-Regel auch bei Reparaturen?
Nein, wenn Ihre bestehende Heizung repariert werden kann, müssen Sie die 65%-Regel nicht erfüllen. Sie gilt nur beim kompletten Heizungsaustausch (Tausch des Wärmeerzeugers).
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