Energie & Förderung

BAFA-Förderung Wärmepumpe 2026: Bis zu 70 % Zuschuss – So sichern Sie sich das Maximum

18 min Lesezeit10. September 2025

BAFA-Förderung 2026: Der komplette Überblick

Die BAFA-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM) ist das wichtigste Förderprogramm für den Heizungstausch in Deutschland. Sie bietet Zuschüsse von 30 % bis zu 70 % der förderfähigen Investitionskosten für den Einbau einer Wärmepumpe.

Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die sich addieren lassen. Welche Bausteine Sie beanspruchen können und wie Sie die maximale Förderung sichern, erklären wir in diesem umfassenden Guide.

Auf einen Blick:

  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20 %
  • Einkommensbonus: +30 %
  • Effizienzbonus: +5 %
  • Maximum: 70 % von max. 30.000 € förderfähigen Kosten = bis zu 21.000 € Zuschuss

Baustein 1: Grundförderung – 30 % für alle

Die Grundförderung von 30 % erhält jeder Eigentümer, der eine neue Wärmepumpe (oder ein anderes förderfähiges Heizsystem) in eine bestehende Immobilie einbaut. Wichtige Details:

  • Wer bekommt sie: Alle Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden (Selbstnutzer und Vermieter)
  • Förderfähig: Luft-Wasser-WP, Sole-Wasser-WP, Wasser-Wasser-WP, Brauchwasser-WP (> 5 kW)
  • Förderfähige Kosten: Max. 30.000 € für die erste Wohneinheit, +15.000 € für die 2.–6. WE, +8.000 € ab der 7. WE
  • Inklusive: Gerät, Installation, hydraulischer Abgleich, Demontage Altanlage, Anpassung Wärmeverteilung

Rechenbeispiel Grundförderung: Wärmepumpe komplett 28.000 € × 30 % = 8.400 € Zuschuss

Baustein 2: Klimageschwindigkeitsbonus – +20 %

Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt den frühzeitigen Austausch funktionsfähiger fossiler Heizungen. Seit 2024 beträgt er 20 %.

Voraussetzungen:

  • Die bestehende Heizung muss funktionsfähig sein (keine bloße Entsorgung einer defekten Anlage)
  • Es muss eine fossile Heizung ersetzt werden: Gasheizung, Ölheizung, Kohleheizung, Nachtspeicherheizung oder Gasetagenheizung
  • Die alte Heizung muss fachgerecht entsorgt werden

Wichtig: Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis 2028 mit 20 %. Danach wird er schrittweise reduziert – ein wichtiger Grund, jetzt zu handeln!

Rechenbeispiel mit Klimabonus: 28.000 € × (30 % + 20 %) = 14.000 € Zuschuss

Baustein 3: Einkommensbonus – +30 %

Der Einkommensbonus von 30 % richtet sich an Haushalte mit geringerem Einkommen und kann mit den anderen Boni kombiniert werden.

Voraussetzungen:

  • Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei max. 40.000 € pro Jahr
  • Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten zwei Steuerbescheide
  • Nur für Selbstnutzer (nicht für Vermieter)

Wie wird das Haushaltseinkommen berechnet?

  • Summe der zu versteuernden Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen
  • Nicht: Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid
  • Bei Familien: Einkommen beider Partner zusammenrechnen

Rechenbeispiel mit allen drei Boni: 30.000 € × (30 % + 20 % + 30 %) = 30.000 € × 70 % = 21.000 € Zuschuss (Maximum!)

Baustein 4: Effizienzbonus – +5 %

Der Effizienzbonus von 5 % wird gewährt, wenn die Wärmepumpe besonders effizient oder umweltfreundlich ist:

  • Natürliches Kältemittel: Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (Propan R290, CO₂ R744) erhalten den Bonus
  • Erdwärme oder Wasser: Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen erhalten den Bonus ebenfalls

Achtung: Der Effizienzbonus kann die Gesamtförderung über 70 % hinaus nicht erhöhen – denn 70 % ist die absolute Obergrenze. Er ist aber wichtig, wenn Sie ohne Einkommensbonus schon auf 55 % kommen (30 % + 20 % + 5 % = 55 %).

Viele aktuelle Wärmepumpen-Modelle (z.B. von Daikin, Vaillant, Viessmann) nutzen bereits das natürliche Kältemittel R290 (Propan), wodurch der Effizienzbonus automatisch greift.

Schritt für Schritt: BAFA-Antrag stellen

Der BAFA-Antragsprozess muss sorgfältig eingehalten werden. Falsche Reihenfolge = keine Förderung! So gehen Sie vor:

  1. Fachbetrieb beauftragen: Lassen Sie sich ein detailliertes Angebot erstellen (Liefer- und Leistungsvertrag). Dieses darf eine aufschiebende oder auflösende Bedingung bezüglich der Förderzusage enthalten.
  2. Online-Antrag über BzA (BAFA-Portal): Registrieren Sie sich unter www.bafa.de und stellen den Förderantrag. Sie brauchen: Angebot, Gebäudedaten, ggf. Einkommensnachweise.
  3. Zuwendungsbescheid abwarten: Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell 4–8 Wochen. Erst nach Erhalt des Bescheids darf mit den Arbeiten begonnen werden!
  4. Installation durchführen: Der Fachbetrieb installiert die Wärmepumpe fachgerecht.
  5. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss reichen Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und den Nachweis des Fachbetriebs (Bestätigung nach Durchführung, BnD) beim BAFA ein.
  6. Förderung erhalten: Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung – in der Regel innerhalb von 4–12 Wochen auf Ihr Konto.

Zeitrahmen gesamt: Von Antrag bis Auszahlung ca. 4–8 Monate.

Benötigte Dokumente für den BAFA-Antrag

Bereiten Sie folgende Unterlagen vor:

Für den Antrag:

  • Detailliertes Angebot des Fachbetriebs (mit Liefer- und Leistungsvertrag)
  • Grundbuchauszug oder Eigentumsnachweis
  • Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche, Anzahl Wohneinheiten)
  • Angaben zur bestehenden Heizung (Typ, Baujahr, Brennstoff)
  • Ggf. Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre (für Einkommensbonus)

Für den Verwendungsnachweis (nach Installation):

  • Schlussrechnung des Fachbetriebs (detailliert aufgeschlüsselt)
  • Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Überweisungsbeleg)
  • BnD (Bestätigung nach Durchführung) des Fachbetriebs über BAFA-Portal
  • Fachunternehmererklärung
  • Nachweis hydraulischer Abgleich (Verfahren B)

Die 7 häufigsten Fehler beim BAFA-Antrag

Diese Fehler sehen wir in unserer Praxis immer wieder – vermeiden Sie sie unbedingt:

  1. Zu spät beantragt: Der Antrag muss VOR Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer zuerst installiert und dann beantragt, verliert die komplette Förderung.
  2. Angebot ohne aufschiebende Bedingung: Der Liefer- und Leistungsvertrag sollte den Passus enthalten: „Dieser Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusage."
  3. Falsche Kostenaufteilung: Nur förderfähige Kosten angeben. Eigenleistungen, Gartengestaltung oder reine Schönheitsreparaturen werden nicht gefördert.
  4. Hydraulischer Abgleich fehlt: Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist Pflicht und muss im Verwendungsnachweis dokumentiert werden.
  5. Einkommensnachweis vergessen: Wer den Einkommensbonus beantragen möchte, muss die Steuerbescheide beifügen. Nachreichen ist oft möglich, verzögert aber die Bearbeitung.
  6. Frist versäumt: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids haben Sie in der Regel 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Danach verfällt der Anspruch.
  7. Nicht-förderfähiges Gerät: Die Wärmepumpe muss auf der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen stehen (Herstellernachweis). Prüfen Sie dies VOR dem Kauf.

Rechenbeispiele: So viel Förderung erhalten Sie

Drei realistische Szenarien für den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe:

Szenario 1: Eigennutzer, mittleres Einkommen, Gasheizung austauschen

  • Investition: 32.000 € (davon förderfähig: 30.000 €)
  • Grundförderung (30 %): 9.000 €
  • Klimageschwindigkeitsbonus (20 %): 6.000 €
  • Wärmepumpe mit R290 (+5 %): 1.500 €
  • Förderung gesamt: 16.500 € (55 %)
  • Eigenanteil: 15.500 €

Szenario 2: Eigennutzer, Einkommen unter 40.000 €, Ölheizung austauschen

  • Investition: 28.000 € (förderfähig: 28.000 €)
  • Grundförderung (30 %): 8.400 €
  • Klimageschwindigkeitsbonus (20 %): 5.600 €
  • Einkommensbonus (30 %): → Gesamtförderung gedeckelt auf 70 %
  • Förderung gesamt: 19.600 € (70 %)
  • Eigenanteil: 8.400 €

Szenario 3: Vermieter, Gasheizung austauschen

  • Investition: 30.000 € (förderfähig: 30.000 €)
  • Grundförderung (30 %): 9.000 €
  • Klimageschwindigkeitsbonus (20 %): 6.000 €
  • Kein Einkommensbonus (Vermieter nicht berechtigt)
  • Förderung gesamt: 15.000 € (50 %)
  • Eigenanteil: 15.000 €

KfW-Ergänzungskredit: Restkosten günstig finanzieren

Für den nach der BAFA-Förderung verbleibenden Eigenanteil bietet die KfW den Ergänzungskredit (Programm 358/359):

  • Kredithöhe: Bis 120.000 € pro Wohneinheit
  • Zinssatz: Vergünstigter Zinssatz, deutlich unter Marktniveau
  • Extra-Vergünstigung: Bei Haushaltseinkommen unter 90.000 €/Jahr zusätzlich reduzierter Zinssatz
  • Laufzeit: 4–35 Jahre, flexible Tilgung
  • Kombination: Wird nach dem BAFA-Zuwendungsbescheid beantragt

Rechenbeispiel: Eigenanteil nach BAFA: 15.000 €. KfW-Ergänzungskredit über 15.000 €, 10 Jahre Laufzeit, vergünstigter Zins → monatliche Rate ca. 140 €.

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Häufige Fragen

Kann ich den BAFA-Antrag selbst stellen oder brauche ich einen Energieberater?

Sie können den Antrag selbst über das BAFA-Online-Portal stellen. Ein Energieberater ist für den BAFA-Antrag (Einzelmaßnahme) nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. Wir als Fachbetrieb unterstützen Sie bei allen technischen Angaben und der korrekten Antragsstellung.

Wie lange dauert die BAFA-Bearbeitung aktuell?

Die Bearbeitungszeit schwankt stark. Aktuell (2026) dauert die Bearbeitung des Antrags ca. 4–8 Wochen bis zum Zuwendungsbescheid. Die Auszahlung nach Einreichung des Verwendungsnachweises dauert weitere 4–12 Wochen.

Was passiert, wenn die Kosten höher ausfallen als im Antrag?

Die Förderung wird auf Basis der tatsächlichen Kosten berechnet, maximal bis zur im Zuwendungsbescheid genannten Summe. Liegen die realen Kosten höher, bleibt die Fördersumme gedeckelt. Liegen sie niedriger, wird anteilig weniger ausgezahlt.

Kann ich BAFA-Förderung und KfW-Kredit kombinieren?

Ja! Der KfW-Ergänzungskredit (358/359) ist explizit für die Kombination mit dem BAFA-Zuschuss gedacht. Erst BAFA-Zuschuss beantragen, dann nach Zusage den KfW-Kredit für den Eigenanteil.

Gilt die Förderung auch im Neubau?

Nein. Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung (BAFA) gilt nur für Bestandsgebäude (mindestens 5 Jahre alt). Im Neubau gelten andere Programme (KfW-Effizienzhaus-Förderung).

Mehr zu diesem Thema auf unserer Leistungsseite:

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