Heizungsförderung im Übergang: Stand 15.07.2026
Kurzantwort: Den Zuschuss für den Heizungstausch beantragen Privatpersonen bei der KfW, nicht beim BAFA. Die KfW stellt die Förderung zum 21.07.2026 auf neue Bedingungen um.
Bis 20.07.2026 um 20:00 Uhr können Anträge nach bisherigen Bedingungen nur noch mit einer bereits gültigen Bestätigung zum Antrag eingereicht werden. Neue Bestätigungen können nach KfW-Angaben ab 21.07.2026 wieder erstellt werden.
Wichtig: Die veröffentlichten Eckpunkte stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderrichtlinie, verfügbarer Haushaltsmittel und der Prüfung des Einzelfalls. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Quelle: KfW – Anpassungen 2026.
Wer ist zuständig: KfW oder BAFA?
- KfW: Zuschüsse für den Heizungstausch, darunter Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
- BAFA: andere BEG-Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Heizungsoptimierung, Anlagentechnik und Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Diese Aufteilung gilt bereits seit 2024. Für ein Gesamtprojekt können daher je nach Maßnahmen unterschiedliche Stellen zuständig sein. Quelle: BAFA – Zuständigkeiten der BEG.
Angekündigte KfW-Eckpunkte ab 21.07.2026
Die KfW hat für Wohngebäude folgende Eckpunkte angekündigt:
- Grundförderung weiterhin 30 %
- Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit zunächst 28.000 €
- Klimageschwindigkeitsbonus zunächst 16 %
- Einkommensbonus für Selbstnutzer gestaffelt mit 10 %, 30 % oder 40 %
- einmaliger Familienabschlag von 10.000 € auf das anzusetzende Haushaltseinkommen bei mindestens einem minderjährigen Kind
- Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen
Die konkrete Förderhöhe hängt von Gebäude, Antragsteller, Heizung, Einkommen, Kosten und Antragszeitpunkt ab. Deshalb ist eine pauschale Prozent- oder Eurozusage nicht seriös.
Übergangsphase bis 20.07.2026
Bereits zugesagte Anträge bleiben nach Angaben der KfW gültig. Für noch nicht eingereichte Vorhaben ist entscheidend, ob bereits rechtzeitig eine gültige Bestätigung zum Antrag erstellt wurde. Ohne eine solche Bestätigung gelten die neuen Bedingungen ab 21.07.2026.
Vor Vertragsabschluss und Antragstellung sollten Sie die tagesaktuellen Informationen der KfW prüfen. Förderregeln können sich ändern; eine telefonische oder betriebliche Vorabeinschätzung ersetzt keine Förderzusage.
So bereiten Sie den KfW-Antrag vor
- Vorhaben planen: Fachunternehmen auswählen und förderfähige Technik sowie Kosten klären.
- Vertrag richtig gestalten: Die zum Antragszeitpunkt vorgeschriebenen Bedingungen und Fristen beachten.
- Bestätigung zum Antrag: Das Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Bestätigung.
- Persönlich beantragen: Der Eigentümer stellt den Zuschussantrag im Portal „Meine KfW“ selbst.
- Zusage und Fristen beachten: Erst entsprechend der gültigen Förderbedingungen umsetzen.
- Nachweis: Nach Abschluss wird die Bestätigung nach Durchführung erstellt und zusammen mit den geforderten Unterlagen eingereicht.
Wir unterstützen bei Planung und technischen Nachweisen, können aber keine Förderzusage erteilen.
Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?
Die konkrete Liste ergibt sich aus den KfW-Bedingungen. Typischerweise werden Angaben zum Gebäude und Eigentum, ein förderkonformer Lieferungs- oder Leistungsvertrag, die Bestätigung zum Antrag, technische Anlagendaten und gegebenenfalls Einkommensnachweise benötigt. Nach der Umsetzung kommen Rechnungen, Zahlungsnachweise und die Bestätigung nach Durchführung hinzu.
Nutzen Sie keine ältere Internet-Checkliste ungeprüft: Formulare, Fristen und Nachweise können sich zum 21.07.2026 ändern.
Was wir als Fachbetrieb leisten können
Wir prüfen die technische Eignung, erstellen ein nachvollziehbares Angebot, unterstützen bei den technischen Angaben und erstellen die von uns zu verantwortenden Bestätigungen. Den persönlichen KfW-Antrag stellt der antragsberechtigte Eigentümer selbst. Ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird, entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle.
Häufige Fehler vermeiden
- Mit veralteten Fördersätzen oder Formularen rechnen.
- Vorhaben beginnen, bevor dies nach den gültigen Bedingungen zulässig ist.
- Vertrag ohne die vorgeschriebene Förderklausel abschließen.
- Bestätigung zum Antrag, technische Mindestanforderungen oder Fristen übersehen.
- Nicht förderfähige Kosten in die eigene Finanzierung einrechnen.
- Bonusvoraussetzungen pauschal annehmen, ohne Selbstnutzung, Einkommen oder Altanlage zu prüfen.
- Eine unverbindliche Beispielrechnung mit einer Förderzusage verwechseln.
Warum wir derzeit keine Beispielauszahlung nennen
In der Übergangsphase wären feste Beispielbeträge schnell missverständlich: Bereits eine vorhandene Bestätigung zum Antrag kann darüber entscheiden, welche Bedingungen gelten. Zusätzlich beeinflussen Selbstnutzung, Haushaltseinkommen, Kinder, Art und Alter der Altanlage sowie die förderfähigen Kosten das Ergebnis.
Eine belastbare Finanzierung sollte deshalb erst mit den zum Antragstermin gültigen KfW-Bedingungen und ohne fest eingeplante, noch nicht zugesagte Förderung erstellt werden.
KfW-Ergänzungskredit: Restkosten günstig finanzieren
Der Ergänzungskredit 358/359 kann für bereits bezuschusste BEG-Einzelmaßnahmen beantragt werden:
- bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit
- nur mit Zuschusszusage der KfW und/oder Bewilligungsbescheid des BAFA
- Beantragung über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW
- Zinsvergünstigung im Programm 358 bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 € möglich
Konditionen ändern sich mit dem Kapitalmarkt und müssen beim Finanzierungspartner geprüft werden.
Förderweg einordnen? Wir unterstützen bei Planung und technischen Nachweisen nach den aktuellen Bedingungen.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich die Förderung für eine Wärmepumpe?
Privatpersonen beantragen den Zuschuss für den Heizungstausch im Portal „Meine KfW“. Das Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt zuvor die erforderliche Bestätigung zum Antrag.
Warum zeigt der Fördercheck aktuell keinen Betrag?
Die KfW führt zum 21.07.2026 neue Bedingungen ein. Bis die endgültige Richtlinie und der konkrete Antragsfall geprüft sind, wäre eine pauschale Prozent- oder Euroangabe nicht belastbar.
Was passiert, wenn die Kosten höher ausfallen als im Antrag?
Die Förderung wird auf Basis der tatsächlichen Kosten berechnet, maximal bis zur im Zuwendungsbescheid genannten Summe. Liegen die realen Kosten höher, bleibt die Fördersumme gedeckelt. Liegen sie niedriger, wird anteilig weniger ausgezahlt.
Kann ich Zuschuss und KfW-Ergänzungskredit kombinieren?
Der Ergänzungskredit 358/359 setzt eine noch nicht ausgezahlte Zuschusszusage der KfW und/oder einen Bewilligungsbescheid des BAFA für eine BEG-Einzelmaßnahme voraus. Maßgeblich sind die jeweiligen Programmbedingungen.
Gilt die Heizungsförderung auch im Neubau?
Die KfW-Heizungsförderung 458 richtet sich an bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Neubauten gelten andere Programme.
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