Energie & Förderung

Heizungsförderung 2026: Alle Programme im Überblick

11 min Lesezeit5. November 2025

Welche Förderprogramme gibt es 2026?

Für den Heizungstausch gibt es 2026 mehrere Förderprogramme, die teilweise miteinander kombinierbar sind. Hier der komplette Überblick:

ProgrammArtFörderhöheFür wen
BAFA BEG EMZuschuss30–70 %Alle Eigentümer (Bestandsgebäude)
KfW 358/359 ErgänzungskreditKreditBis 120.000 € zinsgünstigEigentümer mit BAFA-Bescheid
Steuerliche Förderung (§35c EStG)Steuerermäßigung20 % über 3 JahreSelbstnutzer (alternativ zu BAFA)
Kommunale ProgrammeZuschussVariabelJe nach Wohnort

BAFA-Zuschuss: Das wichtigste Programm

Der BAFA-Zuschuss ist das attraktivste Förderprogramm und sollte Ihre erste Wahl sein. Die Förderung setzt sich zusammen aus:

  • Grundförderung: 30 % für jede förderfähige neue Heizung
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % beim Austausch einer funktionsfähigen fossilen Heizung
  • Einkommensbonus: +30 % bei Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr (nur Selbstnutzer)
  • Effizienzbonus: +5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme

Maximal kumuliert: 70 % der förderfähigen Kosten (gedeckelt auf 30.000 € bei EFH).

Einen detaillierten Guide zur BAFA-Förderung finden Sie in unserem ausführlichen BAFA-Ratgeber-Artikel.

Steuerliche Förderung nach §35c EStG

Alternativ zum BAFA-Zuschuss können Selbstnutzer den Heizungstausch steuerlich geltend machen:

  • Fördersatz: 20 % der Kosten, verteilt über 3 Jahre (7 % + 7 % + 6 %)
  • Maximum: 40.000 € pro Wohneinheit → max. 8.000 € Steuerermäßigung
  • Kein Antrag vorab nötig: Wird einfach in der Steuererklärung angegeben
  • Voraussetzung: Fachhandwerkerrechnung mit Materialnachweis, Gebäude > 10 Jahre alt

Wann lohnt sich die steuerliche Förderung? Nur wenn der BAFA-Zuschuss weniger als 20 % betragen würde – was bei einem Heizungstausch praktisch nie der Fall ist. Die steuerliche Variante ist also meist die schlechtere Wahl.

Wie lassen sich Förderungen kombinieren?

Es gibt klare Regeln, was kombiniert werden darf:

Erlaubt:

  • BAFA-Zuschuss + KfW-Ergänzungskredit ✅
  • BAFA-Zuschuss + kommunale Förderung ✅ (sofern Gesamtförderung nicht > 60 % bzw. Landesregelung)

Nicht erlaubt:

  • BAFA-Zuschuss + steuerliche Förderung §35c ❌ (nur eines von beiden)
  • Doppelförderung derselben Maßnahme durch zwei Bundesprogramme ❌

Unser Tipp: In den meisten Fällen ist die Kombination BAFA + KfW-Ergänzungskredit die optimale Strategie.

Welche Förderung steht Ihnen zu? Wir erstellen Ihren persönlichen Förder-Check.

Häufige Fragen

Welche Förderung ist für mich am besten?

In über 95 % der Fälle ist der BAFA-Zuschuss die attraktivste Förderung für den Heizungstausch. Nur in seltenen Sonderfällen (z.B. sehr geringe förderfähige Kosten) kann die steuerliche Förderung günstiger sein. Wir berechnen gerne Ihren individuellen Fall.

Gibt es 2026 noch den Klimageschwindigkeitsbonus?

Ja, 2026 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus noch 20 %. Er wird voraussichtlich ab 2029 schrittweise reduziert. Je früher Sie handeln, desto mehr Förderung erhalten Sie.

Fördert das BAFA auch den Einbau einer neuen Gasheizung?

Nein. Seit 2024 werden reine Gasheizungen nicht mehr gefördert. Förderfähig sind: Wärmepumpen, Biomasse-Heizungen (Pellets), Solarthermie, Anschluss an Wärmenetz, und Hybridheizungen (Wärmepumpe-Anteil).

Mehr zu diesem Thema auf unserer Leistungsseite:

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