KfW-Programme für den Heizungstausch
Die KfW ist für den Zuschuss zum Heizungstausch zuständig. Für Privatpersonen in bestehenden Wohngebäuden ist dies regelmäßig das Programm 458. Zum 21.07.2026 werden dessen Bedingungen geändert; Details müssen zum Antragszeitpunkt geprüft werden.
Ergänzend gibt es die Kredite 358/359 mit bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Voraussetzung ist eine noch nicht ausgezahlte Zuschusszusage der KfW und/oder ein BAFA-Bewilligungsbescheid für eine förderfähige BEG-Einzelmaßnahme. Zinssätze sind variabel und werden beim Finanzierungspartner festgestellt.
Antragsprozess Schritt für Schritt
- Zuschuss vorbereiten: Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Bestätigung.
- Zuschuss persönlich beantragen: Den Heizungstausch beantragen Privatpersonen im Portal „Meine KfW“.
- Zusage erhalten: Für den Ergänzungskredit muss die KfW-Zusage oder der BAFA-Bewilligungsbescheid vorliegen und darf noch nicht ausgezahlt sein.
- Finanzierungspartner wählen: Den Ergänzungskredit beantragen Sie bei einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse, Versicherung oder einem zugelassenen Finanzvermittler.
- Fristen und Nachweise einhalten: Maßnahme entsprechend der Zusage umsetzen und die geforderten Nachweise einreichen.
Der Ergänzungskredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt.
Für wen lohnt sich der KfW-Ergänzungskredit?
Der Ergänzungskredit kann sinnvoll sein, wenn eine zugesagte Einzelmaßnahme zwischenfinanziert oder der verbleibende Eigenanteil finanziert werden soll. Das Programm 358 bietet für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € eine Zinsvergünstigung; Programm 359 richtet sich an einen weiteren Kreis von Investierenden.
Ob sich der Kredit lohnt, hängt von aktuellem Zinssatz, Laufzeit, Eigenkapital und Alternativangeboten ab. Eine feste Monatsrate ohne tagesaktuelles Angebot wäre nicht belastbar.
Weitere KfW-Programme für Hausbesitzer
Je nach Vorhaben kommen weitere KfW-Produkte in Betracht:
- KfW 261 – Wohngebäude-Kredit: für eine Sanierung zum Effizienzhaus
- KfW 455-B – Barrierereduzierung: Investitionszuschuss für förderfähige Maßnahmen
- KfW 159 – Altersgerecht Umbauen: Kredit für Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zum Einbruchschutz
- KfW 270 – Erneuerbare Energien: Kredit unter anderem für Photovoltaik und Batteriespeicher
Programmverfügbarkeit und Konditionen können sich ändern. Prüfen Sie die jeweilige KfW-Produktseite vor Projektbeginn.
Zuschuss und Finanzierung sauber trennen: Wir unterstützen bei Planung und technischen Nachweisen.
Häufige Fragen
Kann ich den Ergänzungskredit ohne BAFA-Förderung bekommen?
Ja, wenn stattdessen eine passende Zuschusszusage der KfW vorliegt. Erforderlich ist eine noch nicht ausgezahlte KfW-Zuschusszusage und/oder ein BAFA-Bewilligungsbescheid für eine BEG-Einzelmaßnahme.
Kann ich den KfW-Kredit vorzeitig tilgen?
Die Möglichkeiten und Bedingungen ergeben sich aus dem aktuellen Merkblatt und Ihrem Kreditvertrag. Prüfen Sie dies vor Abschluss beim Finanzierungspartner.
Wo beantrage ich den KfW-Ergänzungskredit?
Bei einem Finanzierungspartner, zum Beispiel einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung. Eine direkte Beantragung bei der KfW ist für 358/359 nicht vorgesehen.
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