Energie & Förderung

GEG und Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was gilt im Übergang?

12 min Lesezeit

Redaktion Burk SHK · Fachlicher Ansprechpartner: Julian Burk, Installateur- und Heizungsbauermeister

GEG und Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was gilt im Übergang? – Fachbeitrag von Burk SHK
GEG und Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was gilt im Übergang? – Fachbeitrag von Burk SHK

Kurzantwort: Was gilt am 15.07.2026?

Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10.07.2026 verabschiedet. Es tritt nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Bis dahin ist der jeweils veröffentlichte Gesetzesstand maßgeblich. Zugleich wurde ein rechtlicher Übergang geschaffen, damit die 65-%-EE-Anforderung des bisherigen GEG nicht mehr neu wirksam wird, bevor sie durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst wird.

Folge für Eigentümer: Bei einem konkreten Heizungstausch sollten Gesetzesstand, kommunale Vorgaben und Förderbedingungen unmittelbar vor Vertragsschluss geprüft werden.

Quelle: BMWE, 10.07.2026.

Was das neue Gesetz ändern soll

Nach der offiziellen Zusammenfassung setzt das Gebäudemodernisierungsgesetz auf eine technologieoffenere Heizungswahl. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll langfristig möglich bleiben. Gleichzeitig müssen Brennstoffe spätestens 2045 klimaneutral sein.

Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen sind ab 2029 zunehmende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe vorgesehen. Einzelheiten der sogenannten Bio-Treppe und ergänzende Regeln werden noch konkretisiert. Veraltete feste Prozenttabellen sollten deshalb nicht zur Investitionsentscheidung verwendet werden.

Bestehende Heizungen: Gibt es eine Austauschpflicht?

Es gibt keinen pauschalen Sofort-Austauschzwang für jede bestehende Heizung. Betrieb und Reparatur bestehender Anlagen bleiben grundsätzlich möglich. Für bestimmte alte Heizkessel können jedoch weiterhin gesetzliche Austauschregeln und Ausnahmen gelten.

Da sich der Rechtsrahmen gerade ändert, sollte bei einem mehr als 30 Jahre alten Kessel, einem Eigentümerwechsel oder einer Heizungshavarie der konkrete Fall fachlich und gegebenenfalls rechtlich geprüft werden. Eine allgemeine Website-Aussage ersetzt diese Prüfung nicht.

Welche Heizsysteme kommen technisch infrage?

Die rechtliche Wahlmöglichkeit ist nicht automatisch die wirtschaftlich oder technisch beste Lösung. Abhängig von Gebäude, Heizlast, Wärmeverteilung und örtlicher Infrastruktur kommen insbesondere Wärmepumpe, Wärmenetz, Biomasse, Solarthermie, Hybridlösungen oder in passenden Gebäuden Stromdirektheizung infrage.

Bei neuen fossilen Anlagen müssen zusätzlich künftige Brennstoffvorgaben, CO₂-Kosten, Verfügbarkeit und Preisrisiken berücksichtigt werden. Eine Heizlastberechnung und ein Vergleich der Gesamtkosten sind belastbarer als eine pauschale Systemempfehlung.

Unsere Handlungsempfehlung für Hausbesitzer

  1. Funktionsfähige Anlage: Zustand, Verbrauch und Restlebensdauer erfassen; nicht allein wegen einer Schlagzeile austauschen.
  2. Ältere Anlage: Heizlast, Wärmeverteilung und mögliche Systeme frühzeitig prüfen, bevor Zeitdruck entsteht.
  3. Defekt oder Havarie: Sicherheit zuerst; danach die zum Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Sonder- und Übergangsregeln prüfen.
  4. Vor Vertrag: aktuellen Gesetzestext, kommunale Wärmeplanung und KfW-/BAFA-Bedingungen kontrollieren.

Wir beraten technisch, erteilen aber keine Rechts-, Steuer- oder Förderzusage.

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Häufige Fragen

Muss ich 2026 meine Gasheizung sofort austauschen?

Nein, es gibt keinen pauschalen Sofort-Austauschzwang für jede bestehende Gasheizung. Für bestimmte alte Kessel und besondere Fälle können aber eigene Regeln gelten.

Ist das Gebäudemodernisierungsgesetz schon in Kraft?

Stand 15.07.2026 ist es von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, tritt laut BMWE aber erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?

Das neue Gesetz soll den Neueinbau langfristig zulassen, verbindet ihn aber mit steigenden Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe. Prüfen Sie den tagesaktuellen Gesetzesstand und die wirtschaftlichen Folgekosten vor Vertragsschluss.

Spielt die kommunale Wärmeplanung noch eine Rolle?

Ja. Sie bleibt eine wichtige Planungsgrundlage, etwa für mögliche Wärmenetze. Der konkrete Stand und die örtlichen Ausbaupläne sollten direkt bei der Stadt oder Gemeinde geprüft werden.

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