Energie & Förderung

GEG 2026: Was das Gebäudeenergiegesetz für Hausbesitzer bedeutet

12 min Lesezeit20. Januar 2026

Das GEG einfach erklärt: Was gilt 2026?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, oft auch „Heizungsgesetz" genannt) wurde 2024 novelliert und hat für viel Verunsicherung gesorgt. Wir erklären, was 2026 wirklich gilt – ohne Panikmache, aber auch ohne Beschönigung.

Die wichtigste Regel: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen sind vorerst nicht betroffen.

Wichtig: Die 65%-Regel greift nicht sofort überall, sondern ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt.

Kommunale Wärmeplanung: Die Zeitachse

Der Zeitplan für die 65%-Pflicht hängt von der Größe Ihrer Stadt/Gemeinde ab:

  • Großstädte (> 100.000 Einwohner): Wärmeplanung bis 30.06.2026. Danach gilt die 65%-Regel für neue Heizungen.
  • Kleinere Gemeinden (< 100.000 Einwohner): Wärmeplanung bis 30.06.2028. Bis dahin dürfen neue Gasheizungen eingebaut werden – aber mit Auflagen.

Für Ludwigsburg (ca. 95.000 Einwohner): Ludwigsburg arbeitet aktiv an der kommunalen Wärmeplanung. Der aktuelle Stand sollte bei der Stadtverwaltung erfragt werden.

Was passiert, wenn ich vor der Wärmeplanung eine neue Gasheizung einbaue? Es gilt eine Übergangsregelung: Sie dürfen eine neue Gasheizung einbauen, müssen aber ab 2029 stufenweise steigende Anteile erneuerbarer Energien (Biogas, Wasserstoff) nachweisen – 15 % ab 2029, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040.

Bestehende Heizungen: Gibt es eine Austauschpflicht?

Nein – es gibt keinen generellen Austauschzwang für bestehende Heizungen. Ihre funktionierende Gas- oder Ölheizung dürfen Sie weiterbetreiben. Es gibt aber Ausnahmen:

  • Konstanttemperaturkessel älter als 30 Jahre: Müssen laut GEG ausgetauscht werden (gilt seit 2015). Betrifft Kessel, die vor 1996 eingebaut wurden.
  • Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel: Keine Austauschpflicht, auch wenn sie > 30 Jahre alt sind.
  • Eigentümer-bewohnte Ein-/Zweifamilienhäuser: Austauschpflicht greift erst bei Eigentümerwechsel (2-Jahres-Frist).

Reparatur: Eine kaputte Heizung darf repariert werden. Ist sie nicht mehr reparabel, gilt bei der Neuanschaffung eine 5-Jahres-Übergangsfrist, in der Sie eine Zwischenlösung einsetzen können.

Welche Heizsysteme erfüllen die 65%-Regel?

  • Wärmepumpe (Luft, Sole, Wasser) ✅
  • Fernwärme-Anschluss
  • Pelletheizung / Biomasse
  • Solarthermie-Hybridheizung ✅ (wenn 65 % solar gedeckt)
  • Hybridheizung (Gas + WP) ✅ (wenn WP min. 65 % liefert)
  • Stromdirektheizung ✅ (in gut gedämmten Gebäuden)
  • Gasheizung mit 65 % Biogas/Wasserstoff ✅ (theoretisch, praktisch schwer umsetzbar)

Nicht 65%-konform: Reine Gasheizung, reine Ölheizung (nur mit Übergangsregelung möglich).

Unsere Handlungsempfehlung für Hausbesitzer

Wenn Ihre Heizung älter als 15 Jahre ist: Planen Sie den Austausch aktiv. Die aktuelle Fördersituation (bis 70 % BAFA) ist historisch attraktiv und wird sich ab 2029 verschlechtern (Klimabonus sinkt).

Wenn Ihre Heizung jünger als 10 Jahre ist: Kein akuter Handlungsbedarf. Informieren Sie sich über die kommunale Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde und planen Sie langfristig.

Wenn Ihre Heizung gerade kaputtgegangen ist: Nutzen Sie die 5-Jahres-Übergangsfrist für eine vorübergehende Lösung und informieren Sie sich über den optimalen Ersatz.

Generell: Lassen Sie sich nicht von Panikmache verunsichern, aber nutzen Sie die aktuell hohen Förderungen. Ein Wärmepumpen-Wechsel rechnet sich 2026 so gut wie nie zuvor.

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Häufige Fragen

Muss ich 2026 meine Gasheizung austauschen?

Nein. Bestehende funktionierende Gasheizungen dürfen weiterbetrieben werden. Es gibt keine Austauschpflicht für Brennwert- und Niedertemperaturkessel, unabhängig vom Alter. Nur Konstanttemperaturkessel > 30 Jahre sind betroffen.

Was passiert, wenn ich nichts mache?

Vorerst nichts. Ihre bestehende Heizung darf weiterlaufen. Allerdings steigen die Heizkosten durch die CO₂-Bepreisung stetig. Und: Je länger Sie warten, desto geringer fällt der Klimageschwindigkeitsbonus bei der Förderung aus.

Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?

Das hängt von Ihrer Kommune ab. Solange keine kommunale Wärmeplanung veröffentlicht wurde, dürfen Sie eine neue Gasheizung einbauen – aber mit der Pflicht, ab 2029 schrittweise Biogas/Wasserstoff beizumischen (15% ab 2029, 30% ab 2035).

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die Gemeinden erstellen einen Plan, welche Gebiete mit Fernwärme, Wärmepumpen oder anderen Lösungen versorgt werden. Erst wenn dieser Plan vorliegt, gilt die 65%-Pflicht für neue Heizungen in Ihrer Gemeinde.

Mehr zu diesem Thema auf unserer Leistungsseite:

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