Energie & Förderung

Energieausweis: Pflicht, Kosten & Unterschiede

8 min Lesezeit14. Januar 2026

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Ein Energieausweis ist in folgenden Situationen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Verkauf: Bei jedem Verkauf eines Wohngebäudes muss ein gültiger Energieausweis vorliegen und dem Käufer übergeben werden.
  • Vermietung: Bei Neuvermietung muss der Energieausweis dem Mieter vorgelegt werden.
  • Neubau: Für jeden Neubau muss ein Energieausweis erstellt werden.
  • Aushangpflicht: In öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr (> 250 m²) muss der Energieausweis sichtbar aushängen.

Nicht nötig: Für das eigene, selbstbewohnte Haus ohne Verkauf/Vermietung besteht keine Pflicht. Auch denkmalgeschützte Gebäude und kleine Gebäude (< 50 m²) sind ausgenommen.

Gültigkeit: Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Danach muss er erneuert werden.

Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis: Was ist der Unterschied?

Es gibt zwei Typen von Energieausweisen:

Verbrauchsausweis:

  • Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre
  • Einfacher und günstiger zu erstellen (ca. 50–100 €)
  • Abhängig vom Nutzerverhalten (sparsamer Vorbesitzer = guter Wert)
  • Erlaubt für Gebäude mit > 4 Wohneinheiten oder Baujahr ab 1978

Bedarfsausweis:

  • Berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • Unabhängig vom Nutzerverhalten – objektiver
  • Aufwändiger und teurer (ca. 300–500 €)
  • Pflicht für Gebäude mit ≤ 4 Wohneinheiten, Baujahr vor 1978, die nicht mindestens EnEV 2009 erfüllen

Unsere Empfehlung: Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger und wird von Käufern/Mietern ernster genommen. Er kann zudem als Grundlage für eine Sanierungsberatung dienen.

Was kostet ein Energieausweis?

TypKostenDauer
Verbrauchsausweis (Online)50–80 €1–3 Tage
Verbrauchsausweis (vor Ort)80–150 €3–5 Tage
Bedarfsausweis (ohne Begehung)200–350 €1–2 Wochen
Bedarfsausweis (mit Begehung)300–500 €1–2 Wochen

Bußgeld bei Verstoß: Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.

Energieeffizienzklassen: Was bedeuten A+ bis H?

Seit 2014 enthält der Energieausweis eine Effizienzklasse von A+ bis H:

KlassekWh/(m²·a)Gebäudetyp
A+< 30Passivhaus, KfW 40
A30–50KfW-Effizienzhaus 55
B50–75Neubau ab 2016
C75–100Neubau EnEV 2009
D100–130Sanierter Altbau
E130–160Teilsanierter Altbau
F160–200Unsanierter Altbau (nach 1980)
G200–250Unsanierter Altbau (vor 1980)
H> 250Energetisch sehr schlechter Zustand

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Häufige Fragen

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Berechtigte Aussteller sind: Energieberater, Architekten, Ingenieure und Handwerksmeister (SHK, Schornsteinfeger) mit entsprechender Zusatzqualifikation. Online-Anbieter sind für den Verbrauchsausweis zulässig.

Welchen Energieausweis brauche ich?

Für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten reicht der günstigere Verbrauchsausweis. Für kleinere Wohngebäude (1–4 WE) mit Baujahr vor 1978, die nicht mindestens EnEV 2009 erfüllen, ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Wie wirkt sich eine neue Heizung auf den Energieausweis aus?

Erheblich! Eine Wärmepumpe statt Gasheizung kann den Energieausweis um 1–3 Klassen verbessern. Das steigert den Immobilienwert und macht das Objekt für Käufer/Mieter attraktiver.

Mehr zu diesem Thema auf unserer Leistungsseite:

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